Rahmenplan

Zur Durchführung einer Ortsentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung ist die umfassende Untersuchung des Gesamtortes in einer sog. "Vorbereitenden Untersuchung" durch ein Fachbüro erforderlich.

Diese Untersuchungen münden in einem sog. "Rahmenplan", der die geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Ortskerns darstellt und somit als Fahrplan der Ortsentwicklung dienen kann.

Da der Rahmenplan Maßnahmen für die nächsten ca. 15 Jahre vorsieht, und diese jedoch nicht immer entsprechend umgesetzt werden können (z. B. wegen Grundstücksverfügbarkeit, Workshopergebnissen, etc.), muss dieser regelmäßig fortgeschrieben werden.

Den aktuellen Stand finden sie hier:

Rahmenplan


Förderung im Bayerischen Städtebauförderprogramm des Freistaats Bayern vertreten durch die Regierung von Schwaben

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