Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet „Ortsmitte Welden“

Das Sanierungsgebiet bildet die sanierungsrechtliche Grundlage der Ortsentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung. Somit bildet dieses auch die räumlichen Rahmen für die Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im sog. „Kommunalen Förderprogramm“ der Marktgemeinde.
Das Sanierungsgebiet wurde förmlich als Satzung der Marktgemeinde Welden beschlossen.

Den aktuellen Stand finden sie hier:

Sanierungssatzung Ortmitte Welden 2016

Plananlage Sanierungssatzung Ortmitte Welden 2016

Auf Grund des bestehenden Sanierungsgebietes ist zur Einreichung von Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren ebenfalls die Zustimmung des Marktes Welden nach § 144 ff BauGB zu beantragen:

Antrag auf Genehmigung v. Bauvorhaben

 

Fördermöglichkeiten

Die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes erhalten im Grundbuch einen sog. "Sanierungsvermerk". Mit diesem Vermerk können in beiden Gebieten Eigentümer private Förder­möglich­keiten und besondere Abschreibungsarten nutzen.

Auch Maßnahmen der Gemeinde werden gefördert. Diese werden in einem Rahmenplan erfasst. Die mit der Regierung von Schwaben abgestimmten Maßnahmen stellen den Fahrplan der Marktgemeinde Welden für die nächsten 15 Jahre dar. Die dargestellten Maßnahmen können bei Undurchführbarkeit (z.B. kein Grunderwerb möglich, geänderte Besitzverhältnisse, geänderte Planungsvoraussetzungen bzw. Prioritäten usw.) abgeändert werden oder entfallen. In diesen Fällen wird der Rahmenplan regelmäßig fortgeschrieben.


Förderung im Bayerischen Städtebauförderprogramm des Freistaats Bayern vertreten durch die Regierung von Schwaben

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