Kommunales Förderprogramm

Der Markt Welden erlässt Satzungen, auf deren Grundlage die Städtebaufördermittel vergeben werden können. Entscheidend hierfür sind die Sanierungsgebiete, in deren Geltungsbereich Maßnahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden können. In der Marktgemeinde Welden konzentriert sich die Ortsentwicklung auf den Ortskern.

Entscheidend ist das sog. "Kommunale Förderprogramm", mit welchem auch private Baumaßnahmen gefördert werden können. Die Förderhöchstgrenze ist hierbei 30 % der Baukosten und max. 10.000,- €. Gefördert wird jedoch nur was öffentlich einsehbar ist und das Ortsbild aufwertet. Sollen Sie Fragen zur Förderung privater Baumaßnahmen haben, können Sie sich auch gerne direkt an die Marktgemeinde Welden wenden.

Grundsätzlich gilt: „Gefördert wird nur, was öffentlich einsehbar ist!“ wie Fassade, Fenster, Gesimse, Dachhaut, Außenanlagen.

Rahmenbedingungen für eine Förderung privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet

  • Maximal förderfähig sind 30% der Baukosten
  • Mindestens 2.500,-€uro Baukosten
  • Maximale Förderung 10.000,-€uro
  • Entwicklung mit Architekten und Landschaftsarchitekten wird empfohlen
  • Förderzusage wird von Marktgemeinde erlassen und beruht auf dem kommunalem Förderprogramm (Satzung des Gemeinderates)

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Gestalterische Aufwertung muss für die Öffentlichkeit erkennbar sein
  • Orientierung der Sanierungsmaßnahme an den Vorgaben der Gestaltungsbroschüre des Markt Welden
  • Voranfrage bei der Marktgemeinde mit Fassadenplan (M1:100), Baubeschreibung, Kostenschätzung und Handwerkerangeboten
  • Einholung von mehreren Angeboten je Gewerk durch den Bauherrn
  • Abstimmung der Maßnahme mit der Marktgemeinde und schriftliche Zustimmung erforderlich

Folgende Dokumente stehen für Sie zum Download bereit:

Kommunales Förderprogramm

Gestaltungs­broschüre Markt Welden


Förderung im Bayerischen Städtebauförderprogramm des Freistaats Bayern vertreten durch die Regierung von Schwaben

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